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Vielen Dank, dass Sie sich für unsere Schulungsangebote im Bereich Rettungsdienst interessieren. Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Informationen über Lehrgänge, Teilnahmevoraussetzungen und Termine für Sie zusammengestellt. Gern stehen wir Ihnen bei speziellen Fragen oder für ein ausführliches Beratungsgespräch jederzeit zur Verfügung.

Qualifikationsstufen

Im Rettungsdienst werden drei Qualifikationsstufen differenziert, die alle an unserer Berufsfachschule erworben werden können.

 

undefinedRettungshelfer verfügen in NRW über eine Gesamtausbildung von 160 Stunden und werden als Fahrer von Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. Sie assistieren dem Rettungssanitäter.

 

undefinedRettungssanitäter verfügen über eine Gesamtausbildung von 520 Stunden und werden als Beifahrer von KTW eingesetzt. Damit sind sie Transportführer und für den ordnungsgemäßen Ablauf eines Krankentransportes verantwortlich. Daneben können sie als Fahrer von Rettungswagen (RTW) eingesetzt werden; hier assistieren sie dem Rettungsassistenten.

 

undefinedRettungsassistenten haben eine zweijährige Berufsausbildung und werden als Transportführer auf dem RTW oder als Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) eingesetzt. Ihre Aufgabe ist die qualifizierte Versorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Notarztes. Aufgrund ihrer Ausbildung können sie unter definierten Umständen auch bestimmte ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz eigenverantwortlich selbst durchführen.

 

Die Regelung über den Einsatz der Kräfte ist im Rettungsgesetz des Landes NRW und im Rettungsassistentengesetz verbindlich beschrieben.



 Wichtige Informationen kurz und knapp



Unterrichtszeiten

Tagesveranstaltungen: 08.30 – 16.15 Uhr



Abendschule:                18.30 – 22.00 Uhr



Praktika

Sollten Sie Ihre Praktika an Ihrem Wohnort absolvieren wollen, benötigen wir eine von der ausbildenden Stelle unterschriebene Vereinbarung (Vordruck erhalten Sie über die Schule). Ansonsten vermitteln wir Sie in eine der uns angeschlossenen Kliniken und/oder Rettungswachen.



Lehrgangsgebühren

Die ausgeschriebenen Gebühren werden mit Beginn des Lehrgangs fällig. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie steuerlich geltend machen können (Kosten für Fort- und Weiterbildung).



BaFöG

Unsere Lehrgänge sind förderungsfähig nach BaFöG. Die Berufsfachschule ist gelistet unter undefinedwww.bafoeg.bmbf.de - hier finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Thema.



Bildungsurlaub

Für den Besuch unserer Lehrgänge können Sie bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub beantragen.



Bundesamt für den Zivildienst

Unsere Schule ist beim BAZ akkreditiert, so dass die Ausbildung von Zivildienstleistenden von hier bezuschusst wird



Verpflegung

Auf Wunsch können Sie bei allen Veranstaltungen ein Mittagessen zum Preis von 4,60 € bestellen. Gern berücksichtigen wir dabei Ihre Wünsche, z. B. vegetarisch, schweinefleischfrei o. ä.

Übernachtungen

Sofern Sie in Olpe Übernachtung wünschen, bieten wir Ihnen gern unsere Vertragspension zum Preis von 25,00 € (Ferienwohnung) an. Weitere Infos erhelten Sie bei der Schulleitung.

Daneben ist Ihnen das Fremdenverkehrsamt bei der Suche nach einer privat vermieteten Unterkunft gern behilflich (Telefon: 02761 / 969033).