Fortbildung für das Personal im Rettungsdienst

Gemäß § 5 Abs. 5 RettG NRW bieten wir anerkannte Fortbildungsveranstaltungen an. Gern führen wir diese auch nach Ihren inhaltlichen und terminlichen Wünschen – auch als Inhouse-Semiar – durch – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.